Die Niedersächsische Tierseuchenkasse gewährt eine Härtebeihilfe für die Impfung von Schafen und Ziegen gegen BTV-3 in Höhe von 3,00 € je Tier. Das Antragsformular für die Beantragung der Härtebeihilfe finden Sie hier. Voraussetzung für die Beantragung der Härtebeihilfe ist eine Erfassung der Impfungen in Hi-Tier.
Eine Härtebeihilfe für die Impfung von Rindern in Höhe von 4,00 € je grundimmunisiertem Tier ist für ab dem 01.01.2025 durchgeführte Impfungen vorgesehen. Dieses gilt auch für Auffrischungsimpfungen bei Tieren, die im Jahr 2024 bereits grundimmunisiert worden sind. Weitere Informationen hierzu folgen zu gegebener Zeit.
Tierverluste aufgrund von BTV-3
Die Niedersächsische Tierseuchenkasse gewährt eine Härtebeihilfe für BTV-3-bedingte Tierverluste, die trotz rechtzeitig erfolgter Impfung gegen BTV-3 aufgetreten sind. Pauschal können für Schafe 90,00 € und für Ziegen 60,00 € gewährt werden.
Für Rinder ist die Höhe der Härtebeihilfen nach dem Alter gestaffelt. Gewährt werden 1.000,00 € für geimpfte Rinder ab einem Alter von 24 Monaten, 700,00 € für geimpfte Rinder in einem Alter von 12 bis 24 Monaten sowie 300,00 € für geimpfte Rinder in einem Alter von unter 12 Monaten.
Folgende Voraussetzungen sind durch die Antragstellerin / den Antragsteller für die Gewährung einer Härtebeihilfe zu erfüllen:
Schafe und Ziegen
Rinder
Den Leistungsantrag für die Beantragung einer Härtebeihilfe für an BTV-3 verendete, geimpfte Schafe, Ziegen und Rinder können Sie über den Pdf-Button herunterladen. Dieser Härtebeihilfeantrag muss über das für Ihren Landkreis zuständige Veterinäramt gestellt werden.
Weiterführende Information zur Blauzungenkrankheit finden sie hier .
Bei allen Fragen zu Leistungen erreichen Sie uns am besten per E-Mail unter leistung@ndstsk.de
oder per Telefon unter 0511 / 7015672
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