Seit dem 01.01.2025 gewährt die Niedersächsische Tierseuchenkasse pro Kalenderjahr für die Impfung gegen BTV-3 eine Beihilfe in Höhe von 4,00 € je Rind sowie 3,00 € je Schaf oder Ziege.
Voraussetzung für die Gewährung einer Beihilfe ist die Eintragung der Impfung in HI-Tier. Darüber hinaus muss eine unterschriebene Abtretungserklärung der Leistungsansprüche durch die Tierhaltende / den Tierhaltenden an die Tierärztin / den Tierarzt eingereicht sein. Dieses ist aufgrund der aktuell gültigen Rechtsvorgaben notwendig, da die Auszahlung der Beihilfe ausschließlich direkt an die Tierärztin / den Tierarzt erfolgen kann. Die Abtretungserklärung finden Sie hier.
Die Antragstellung für ab dem 01.01.2025 geimpfte Tiere erfolgt als Online-Antrag über den Tierärzte-Login der Niedersächsischen Tierseuchenkasse. Das Vorliegen der obligatorischen Eintragung in HI-Tier wird hierbei durch das System automatisch überprüft. Für den Fall, dass auf einem Betrieb mehrere Tierarten gegen BTV-3 geimpft werden, ist für jede Tierart ein separater Antrag notwendig.
Die Registrierung als Tierärztin / Tierarzt bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse erfolgt formlos über info@ndstsk.de
Wahlweise ist außerdem noch die klassische Antragstellung in Papierform möglich, wobei es allerdings zu erheblich längeren Bearbeitungszeiten bis zur Beihilfeauszahlung kommen kann.
Die Antragstellung für bis zum 31.12.2024 geimpfte Tiere erfolgt nach wie vor ausschließlich über den Papierantrag. Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier. Auch hier gilt, dass für den Fall, dass mehrere Tierarten gegen BTV-3 geimpft werden, für jede Tierart ein separater Antrag gestellt werden muss.
Tierverluste aufgrund von BTV-3
Die Niedersächsische Tierseuchenkasse gewährt eine Härtebeihilfe für BTV-3-bedingte Tierverluste, die trotz rechtzeitig erfolgter Impfung gegen BTV-3 aufgetreten sind. Pauschal können für Schafe 90,00 € und für Ziegen 60,00 € gewährt werden.
Für Rinder ist die Höhe der Härtebeihilfen nach dem Alter gestaffelt. Gewährt werden 1.000,00 € für geimpfte Rinder ab einem Alter von 24 Monaten, 700,00 € für geimpfte Rinder in einem Alter von 12 bis 24 Monaten sowie 300,00 € für geimpfte Rinder in einem Alter von unter 12 Monaten.
Folgende Voraussetzungen sind durch die Antragstellerin / den Antragsteller für die Gewährung einer Härtebeihilfe zu erfüllen:
Schafe und Ziegen
Rinder
Den Leistungsantrag für die Beantragung einer Härtebeihilfe für an BTV-3 verendete, geimpfte Schafe, Ziegen und Rinder können Sie über den Pdf-Button herunterladen. Dieser Härtebeihilfeantrag muss über das für Ihren Landkreis zuständige Veterinäramt gestellt werden.
Weiterführende Information zur Blauzungenkrankheit finden sie hier .
Bei allen Fragen zu Leistungen erreichen Sie uns am besten per E-Mail unter leistung@ndstsk.de
oder per Telefon unter 0511 / 7015672
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Antrag BTV bis 2024
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